Adressen:
Ulrike Mosmann
Bühlstr. 23
78166 Donaueschingen
Tel.: 0771 / 897 6688
Sandra Cattarius
An der Buchhalde 11
78086 Brigachtal - Kirchdorf
Tel.: 07721 / 90 81 64
Mailadresse:
rehasportvs@gmx.de
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr
finden.
Was ist Rehasport?
Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport. Beim Rehasport liegt die Betonung auf dem Wort Sport, der in Form eines Bewegungs-trainings ausgeübt wird. Er unterstützt die medizinische Behandlung eines Arztes und soll mit Hilfe von körperlicher Bewegung die Gesundheit fördern und ergänzen, um wieder am gesellschaftlichen sowie Arbeitsleben teilzuhaben.
Ziele & Zielgruppen des Rehasports
Ziel ist es, Menschen zu helfen, die bereits eine Erkrankung haben, behandelt wurden oder eine Operation hinter sich haben. Das Angebot richtet sich
insbesondere an Personen bzw. Zielgruppen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Für Menschen mit chronischen Beschwerden, ist das Gruppentraining ein gutes Mittel zur
Schmerzlinderung oder Steigerung des Wohlbefindens. Des Weiteren ist der Rehasport eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll die Verantwortung für Gesundheit stärken sowie zum aktiven Sport
motivieren.
Rehabilitationssport wird als Gruppentraining mit maximal 15 Personen angeboten. Diese Trainingseinheiten dauern in der Regel 45min (Sonderfälle 60min.) und
unterliegen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Raumgröße oder Qualifikation der Mitarbeiter. Die Übungen sollen zur Verbesserung von Koordination, Kraft und Beweglichkeit beitragen. Das
Gruppentraining leitet dabei stets ein lizenzierter Übungsleiter.
Ein Vertragsabschluss der Einrichtung für eine Mitgliedschaft ist in Bezug auf das Rehasporttraining ausgeschlossen. Diese kann jedoch freiwillig erfolgen.
Wer trägt die Kosten des Rehasports?
Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Die Krankenkassen müssen Sport & Training als “ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ unterstützen. Der Leistungsanspruch des Patienten ist im Sozialgesetzbuch IX §64 geregelt. Wenn ein Arzt Rehasport verordnet und das Formular 56 verschreibt (max. 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten), können Sie sich im Anschluss die passende Rehasport-Einrichtung suchen und mit dem Training beginnen. Das Formular muss dabei auch bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. In der Rahmenvereinbarung des Rehabilitationssports sind alle Leistungen und Anforderungen zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern vertraglich festgehalten.
Mögliche Trainingsziele des Rehasports:
Wer kann Rehasport anbieten?
Träger des Rehabilitationssports unterliegen gesetzlichen Vorschriften: So dürfen nur eingetragene und anerkannte Vereine, die Mitglied in einem Behindertensportverband sind, Rehasport anbieten. Das bundesweit einheitliche Anerkennungsverfahren gilt für Sportvereine, die Mitglied in einem Landesverband des DBS sind.